Wohnungspolitik - II: Die Stadt kann und muss mehr eingreifen
20. April 2012 - Amtsblatt - 574
Die auf Antrag der UL und anderer Fraktionen von der Verwaltung erstellte Drucksache „Sädtebauliche Instrumente zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes“ zeigt Möglichkeiten auf, die bisher nicht genutzt wurden. Zutreffend stellt die Verwaltung fest, dass verschiedene Steuerungsinstrumente nur dann effektiv genutzt werden könnten, wenn landesrechtliche Richtlinien und Verordnungen geändert würden. So könnte das Land eine Verordnung erlassen (s. Hamburg), dass nach einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung der Kündigungsschutz für die MieterInnen von drei auf 10 Jahre erhöht wird. Die Stadt könnte in die rechtliche Lage versetzt werden, Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen zustimmen zu müssen. Auch die Wiedereinführung eines „Zweckentfremdungsverbots“, wird von der Verwaltung als hilfreich angesehen. Es fehlen jedoch konkrete Vorschläge, wie auf die Landesregierung, eingewirkt werden könnte.Ähnlich unlustig zeigt sich die Verwaltung gegenüber den anderen Steuerungsinstrumenten: Vorkaufssatzung gehe „nur mit konkreten städtebaulichen Sanierungszielen“ - als ob es die nicht zuhauf gäbe. Die Stadt könnte auch ein Vorkaufsrecht zugunsten Dritter, z.B. einer Genossenschaft, ausüben. Geschieht dies? Keineswegs. Bezüglich einer Milieuschutzsatzung oder Erhaltungssatzung erklärt die Verwaltung, dies sei alles zu teuer und aufwändig. Dass die Verhinderung einer Vertreibung der Mieterinnen und Mieter aus ihren angestammten Quartieren, die Schaffung einiger zusätzlicher Personalstellen rechtfertigen könnte...Fehlanzeige! Es gibt nach § 177 Baugesetzbuch das Instandsetzungsgebot, das Vermieter verpflichtet, Häuser und Wohnungen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Kein einziges Mal wurde dieses Gebot während der vergangenen 20 (!) Jahre erlassen. Gab es keine einzige Wohnung, die verlottert, MieterInnen eigentlich nicht mehr zuzumuten war? Wir erinnern an die GAGFAH-Wohnungen in Weingarten, an die laut Stadtbau „Unvermietbarkeit“ der Wohnungen in der Johann-Sebastian-Bach Str, in der Freiligrathstraße, aktuell der ECA-Siedlung in Haslach. Ein Instandsetzungsgebot wäre hier zwingend. Statt dessen unterstützt die Stadtverwaltung weiterhin eine Linie, den Wohnungseigentümern alles durchgehen zu lassen, Abrisse und profitable Neubauten erstellen zu lassen. Ökologisch fragwürdig, denn Abriss und Neubau sind in einer ganzheitlichen Betrachtungsweise energetisch viel aufwändiger als eine verträgliche Sanierung.
Es liegt nun am Gemeinderat dafür zu sorgen, dass die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten in Zukunft von der Stadt eingesetzt werden.
Hendrijk Guzzoni