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19. November 2010 - Amtsblatt 540 Ausstellungsverbot – wie geht es weiter mit der Stadtbibliothek?

Ausstellungsverbot – wie geht es weiter mit der Stadtbibliothek?

Die Entscheidung v. OB Salomon, die Ausstellung „Die Nakba – Flucht und Vertreibung der Palästinenser 1948“ wenige Tage vor Ausstellungsbeginn abzusagen, wirft Fragen auf, die über das aktuelle Veranstaltungsverbot hinausreichen:

1. Die Ausstellung war seitens der Stadtbibliothek eingehend nach Vorlage aller Tafeln im September 2010 geprüft und zugesagt worden. Sie wurde im Veranstaltungsprogramm der Stadtbibliothek für 11/12 2010 aufgenommen. Welche politischen Kräfte haben den OB dazu bestimmt, diese gründliche Prüfung durch seine eigene Verwaltung zu missachten und die gegebene Zusage wegen „Einseitigkeit“ der Ausstellung abzusagen ?

2. Wieso musste erneut (siehe Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg zu den Alkoholverboten) ein Gericht den OB in die Schranken weisen und ihm sagen, dass auch er die hier zweifelsfrei gegebene Zulassung nicht beliebig zurücknehmen kann, dass auch eine Stadt zu ihrem Wort stehen muss, wenn sich keine neuen Tatsachen seit der Zulassung ergeben haben.

3. Im Schreiben des OB an die Veranstalterinnen v. 08.11.2010 heißt es u.a., dass er sich dafür entschieden habe, generell „die Zulassung von Ausstellungen, die dem politischen Diskurs dienen, einstweilen zu unterbinden, bis der Gemeinderat darüber entschieden hat, ob derartige Veranstaltungen in der Stadtbibliothek weiterhin stattfinden sollen“. Hätte also Christoph Schwarz seine Ausstellung über „Kinder und Jugendliche – Mit der Reichsbahn in den Tod“ nicht bereits im Oktober 2010 gezeigt, müsste er jetzt nach dieser Ansage ebenfalls vor dem Verwaltungsgericht um die Zulassung kämpfen. Diese Entscheidung des OB ist bislang nicht bekannt, auch dem Gemeinderat nicht.

4. Ist die Stadt nicht verpflichtet alles in ihren Kräften stehende zu tun, um politischen Diskurs zu ermöglichen? Auch und vor allem in den wenigen städtischen Gebäuden, die dafür in der Innenstadt zur Verfügung stehen? Dieser Meinung ist ganz entschieden unsere Fraktionsgemeinschaft. Die Prüfungspflicht muss sich darauf  beschränken, dass keine Veranstaltungen strafbaren, insbesondere rassistischen, sexistischen oder faschistischen Inhalts, stattfinden dürfen. Insbesondere die Stadtbibliothek einschließlich ihrer Außenstellen muss für politische Ausstellungen zugänglich bleiben. Das sollte der Gemeinderat möglichst bald klarstellen.

Michael Moos, Fraktionsvorsitzender der UL 18.11.2010

Wir laden ein zur Veranstaltung der UL „Gestaltungsraum Innenstadt / KaJO 192 – Muss der Abriss sein ?“ Donnerstag, 25.11.2010, 20 Uhr im Centre Culturel Im Kornhaus/Münsterplatz