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www.unabhaengige-listen-freiburg.de | 22.09.2023

Mobilfunk - eine tickenden Zeitbombe für Mensch und Umwelt?

Amtsblatt 473, 15. Februar 2008

Für die Mobilfunkkritiker hätte das Ergebnis nicht besser sein können: Der bayrische Verwaltungsgerichthof bestätigt in einer Entscheidung vom 2.8.07, dass Kommunen Standorte von Mobilfunksendeanlagen so auswählen können, dass Wohngebiete geringer belastet werden als dies nach den Grenzwerten der 26. Bundesimmissions-schutzverordnung (BImSchV) an sich zulässig wäre. Dies ist ein richtiger Knaller. Jetzt stehen diejenigen ziemlich dumm da, die Kritikern des Mobilfunks immer nur Hysterie vorgeworfen haben. So auch in Freiburg.
 
Das Urteil sollte für die Stadtverwaltung Anlass genug sein, die Mobilfunkproblematik nicht länger zu ignorieren und wieder aktiv zu werden. Bisher wurde auch in Freiburg gebetsmühlenartig wiederholt, die Grenzwerte der BImSchV würden bei weitem unterschritten und deshalb könne die Kommune nichts machen. Für die Verwaltungen wird es in Zukunft schwieriger sein glaubwürdig zu begründen, inwieweit sie zum Schutze der Bevölkerung bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, potentielle Folgen für deren Gesundheit auszuschließen oder abzuwenden. Offenbar haben dies immer mehr Freiburger Bürger/innen erkannt und sind verwundert, wie wenig bisher seitens der Stadt das Problem erkannt wird.
Wohlgemerkt, es geht den Unabhängigen Listen nicht um ein generelles Handy-Verbot , wohl aber um die direkte Umsetzung der aktuellen wiss. Erkenntnisse zum Schutze der Bevölkerung und damit um eine Eingrenzung des zunehmenden Wildwuchses dieser Technik. Genau hier greift die Entscheidung aus Bayern.

Jeder Betreiber muss jederzeit damit rechnen, dass neue Untersuchungsergebnisse über das Risiko dieser Technik bekannt werden und geklagt wird. Und vermutlich deshalb wird unter dem Vorwand des Wettbewerbs versucht, Daten über Senderdichte und -positionierungsraster geheim zu halten. Hier muss die Frage erlaubt sein: Ist die Verwaltung die letzte Bastion, die überholte Grenzwerte für schädliche Immissionen deckt?

Ein erster Schritt wäre die von den Unabhängigen Listen verlangte Bestandsaufnahme über errichtete und geplante Mobilfunkanlagen.

Donnerstag den 28.2.08 um 20 h im Café Velo
Gespräch der UL mit Fachleuten und Betroffenen am Beispiel Sedanquartier