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www.unabhaengige-listen-freiburg.de | 02.04.2023

Kleingärten oder Wohnungsbau?

18. Mai 2016 - Amtsblatt - 672

Nicht nur beim Bebauungsplan „Stühlinger-West“, auch in anderen geplanten Neubaugebieten stehen Umweltschutzbelange und der Bedarf an bezahlbarem (Miet) Wohnungsbau auf den zwei Armen einer Waage, erfordern einen differenzierten Abwägungsprozess. Dieser Abwägungsprozess geht weit über die aktuell im Fall des Bebauungsplans „Stühlinger-West“ kontrovers geführte Fragestellung „Wohnungsneubau gegen Kleingärten“ hinaus. Auch bei der geplanten Bebauung im Stadtteil Mooswald, dem ein (kleiner) Rand des gleichnamigen Waldes zum Opfer fallen würde oder am Dreisamufer in Littenweiler stehen sich ökologische Belange und die Notwendigkeit, schnellstmöglich bezahlbaren Wohnraum zu schaffen gegenüber.

Einen Weg weist der neue Perspektivplan, dessen Grundüberlegung ist, dass (Wohnungs-) Bebauung und Grünflächen gemeinsam geplant und entwickelt werden müssen. Je mehr und je dichter gebaut wird, desto wichtiger werden gut nutzbare und ansprechende Grünflächen.

Die Unabhängigen Listen haben für den Stühlinger den Antrag gestellt, dass die Verwaltung eine Planung vorlegen soll, die möglichst viele Kleingärten erhält. Und sie beauftragt, allen Interessierten einen Ersatz-Kleingarten an anderer Stelle anzubieten. Kleingärten sind nicht nur für ihre Besitzer emotional wichtig, sie erfüllen auch viele gesellschaftliche Aufgaben: sie sind Naherholungsgebiete und kleine Grüne Lungen im Stadtgebiet, sie dienen der Versorgung mit gesunden regionalen Lebensmitteln, sie sind Ort der Kommunikation und Integration usw. usw. Es ist daher erklärtes Ziel, im Stühlinger, wie auch anderswo im Stadtgebiet möglichst viele Kleingärten im Quartier zu erhalten. Eine kompakte, auch etwas höhere Bebauung kann dazu beitragen, dass mehr Grünflächen, und damit auch mehr Kleingärten erhalten werden können. Eine Planung, die in den Innenhöfen der Wohnbebauung Grünflächen und Mietergärten vorsieht, kann ebenfalls für einen Ausgleich sorgen. Denn die Stadt wird nicht umhin kommen, neue Wohngebiete auszuweisen, Flächen für Wohnungsbau auszuweisen.

Wohnen ist Menschenrecht: alle Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt haben ein Anrecht darauf, angemessen mit Wohnraum versorgt zu werden. Und zwar mit bezahlbarem Wohnraum. Dass mindestens 50% der Wohnungen in diesen Neubaugebieten daher geförderte Mietwohnungen sein müssen, versteht sich daher von selbst.

Hendrijk Guzzoni