Bürgermeisterwahl - nur Erbhöfe
Amtsblatt 18. Januar 2018 – Nr. 711
Am 30.Januar werden der Finanz- sowie der Sozial- und Kulturbürgermeister neu gewählt. Die Gemeindeordnung besagt, dass die Parteien und Wählervereinigungen gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Sitze im Gemeinderat berücksichtigt werden sollen. Die Fraktion der Grünen hat 11 Sitze im Gemeinderat, also weniger als ein Viertel. Sie stellen aber 2 Bürgermeister (Stuchlik und Haag), also 50% der hauptamtlich Beigeordneten. Die CDU hat eine Art Erbpacht auf den Finanzminister. Sie hat 9 Sitze und einen von 4 Bürgermeistern, ebenso wie die SPD mit 8 Sitzen. Unsere Fraktion hat 7 Sitze im Gemeinderat. Obwohl die Unabhängigen Listen seit 2004 eine feste politische Größe im Freiburger Gemeinderat sind, werden sie bei der Vergabe der Bürgermeistersitze nicht berücksichtigt, da - so Rechtsamt der Stadt und Regierungspräsidium - es auf die Stärke der einzelnen Listen ankomme, nicht auf die Größe der aus Linke Liste/Kulturliste und Unabhängigen Frauen gebildeten Fraktion. Mit den inzwischen weiteren 10 Listen und Gruppierungen werden also inzwischen 20 von 48 Gemeinderät/innen nicht auf der Bürgermeisterbank berücksichtigt.
Darunter leidet die kommunale Demokratie. Die jetzige Regelung führt zur Bildung von Erbhöfen und ist ein Teil des Problems festgefahrener Strukturen in der Stadtverwaltung. So ist das Amt für Liegenschaften seit jeher Teil des Finanzdezernats. Darin spiegelt sich wider, dass städtische Grundstücke vorrangig unter monetären Gesichtspunkten betrachtet werden. Wäre das Amt Teil des Baudezernats, könnten endlich städtische Grundstücke primär als Basis für Stadtentwicklung behandelt werden. Eine Änderung ist unmöglich, weil die CDU mit Argusaugen darauf achtet, dass „ihrem“ Bürgermeister nichts weggenommen wird. Dasselbe gilt für die Kultur, die mit guten Gründen ein eigenes Dezernat für Kultur sein sollte. Der mit den Ämtern für Soziales und Migration / Integration und demnächst auch als Erster BM bestens beschäftigte Bürgermeister v. Kirchbach müsste dann aber abgeben, für die SPD nicht denkbar. Das gesamte Tableau der Dezernate spiegelt mehr gewachsene Machtstrukturen wieder als Erfordernisse der Stadtentwicklung. Auch der Bürgermeisterbank täte frischer Wind mehr als gut. Doch mit der Wahl des CDU Kandidaten Breiter zum Finanz-, und der Wiederwahl des SPD Kandidaten v. Kirchbach wird dies ein weiteres Mal nicht der Fall sein.
Deswegen beantragen wir für den 30.1. zumindest eine Vorstellung der Kandidaten im Gemeinderat. Es kann nicht angehen, dass jemand für acht Jahre gewählt oder wiedergewählt wird, ohne dass er wenigstens seine Vorstellungen für die Zukunft gemeinderats-öffentlich vorstellt. Etwas Anderes sieht die Gemeindeordnung leider nicht vor.
Michael Moos
Darunter leidet die kommunale Demokratie. Die jetzige Regelung führt zur Bildung von Erbhöfen und ist ein Teil des Problems festgefahrener Strukturen in der Stadtverwaltung. So ist das Amt für Liegenschaften seit jeher Teil des Finanzdezernats. Darin spiegelt sich wider, dass städtische Grundstücke vorrangig unter monetären Gesichtspunkten betrachtet werden. Wäre das Amt Teil des Baudezernats, könnten endlich städtische Grundstücke primär als Basis für Stadtentwicklung behandelt werden. Eine Änderung ist unmöglich, weil die CDU mit Argusaugen darauf achtet, dass „ihrem“ Bürgermeister nichts weggenommen wird. Dasselbe gilt für die Kultur, die mit guten Gründen ein eigenes Dezernat für Kultur sein sollte. Der mit den Ämtern für Soziales und Migration / Integration und demnächst auch als Erster BM bestens beschäftigte Bürgermeister v. Kirchbach müsste dann aber abgeben, für die SPD nicht denkbar. Das gesamte Tableau der Dezernate spiegelt mehr gewachsene Machtstrukturen wieder als Erfordernisse der Stadtentwicklung. Auch der Bürgermeisterbank täte frischer Wind mehr als gut. Doch mit der Wahl des CDU Kandidaten Breiter zum Finanz-, und der Wiederwahl des SPD Kandidaten v. Kirchbach wird dies ein weiteres Mal nicht der Fall sein.
Deswegen beantragen wir für den 30.1. zumindest eine Vorstellung der Kandidaten im Gemeinderat. Es kann nicht angehen, dass jemand für acht Jahre gewählt oder wiedergewählt wird, ohne dass er wenigstens seine Vorstellungen für die Zukunft gemeinderats-öffentlich vorstellt. Etwas Anderes sieht die Gemeindeordnung leider nicht vor.
Michael Moos