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www.unabhaengige-listen-freiburg.de | 22.09.2023

Kommunales Ausländerwahlrecht

Amtsblatt 476, 29. März 2008

Die Unabhängigen Listen sind schon lange der Auffassung, dass den in Deutschland lebenden AusländerInnen mindestens das Wahlrecht in den Kommunen eingeräumt werden müsste, und zwar auch den Menschen, die nicht aus dem EU-Ausland kommen.

Auch in Freiburg ist es nach wie vor dringend nötig, die Integration aller hier wohnenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger durch die dem demokratischen Prinzip entsprechende Einräumung des Kommunalwahlrechts zu fördern. Die Aktion Wahlkreis 100 Prozent, eine parallel zur letzten Bundestagswahl, in den Wahllokalen ermöglichte Abstimmung, hat deutlich gemacht, wie viele Menschen mit Migrationshintergrund von einem Wahlrecht Gebrauch machen würden

Dazu ist eine Änderung von Artikel 28 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) erforderlich. Hierüber kann natürlich nicht der Gemeinderat entscheiden, aber wir hoffen, dass sich der kürzlich verabschiedeten Petition möglichst viele Kommunen anschließen und  damit die hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer, die nicht die nicht Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Landesrecht bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden wahlberechtigt und wählbar sind.

Damit die Integration von in Freiburg lebenden Ausländern weiter verbessert wird und die viel gepriesene Partizipation nicht ein aufgehübschtes Schlagwort bleibt, sollte ein Mitspracherecht der  ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Ihren wesentlich Angelegenheiten mehr als selbstverständlich sein.

Alles andere wäre reiner Etikettenschwindel.

Jörg Scharpff