Die Hartz IV Regelsätze sind verfassungswidrig. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Zur Begründung heißt es: die Leistungen seien nicht ermittelt worden. Nun werden alle Sätzebis Ende des Jahres neu berechnet. Was aber nicht unbedingt heißt, dass es mehr Geld gibt.