Abfallbericht
Freiburg, 14.12.04
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,
wir sehen uns gezwungen zu beantragen, der Betriebsleitung des EAF die
Entlastung zu verweigern, also Punkt 3 der Beschlussvorlage abzulehnen.
Aus den Berichten in der Vorlage G 04225 gehen mehrere rechtswidrige
Tatbestände im Berichtsjahr hervor, die uns zu diesem Antrag
veranlassen.
Der gravierendste und politisch unerträgliche Verstoß gegen das
Kostendeckungsprinzip des Kommunalabgabengesetzes liegt darin, dass
entgegen der Behauptung in der Vorlage der Mehrheit der Bürger die von
ihnen in den Jahren 1997 – 2001 rechtswidrig erhobenen überhöhten
Gebühren für den Hausmüll nicht nur nicht zurückerstattet werden,
sondern sie weiter in Höhe von ca. einer Mio. € überbelastet wird.
Dies geht aus dem Lagebericht in Anlage 1 der Vorlage auf den Seiten 6
und 7 hervor. Dort sind die Gebühreneinnahmen für Hausmüll im Jahre
2003 mit 8,616 Mio. € und für Gewerbemüll mit 4,775 Mio. €,
insgesamt also 13,391 Mio. € angegeben. Dem steht ein Aufwand für
die beiden Entsorgungsbereiche in Höhe von 12,913 Mio. € gegenüber.
Schon hieraus ergibt sich, dass nach wie vor zuviel Gebühren
erhoben werden. Wenn darüber hinaus aus dem Bericht auf Seiten 13 und
17 zu entnehmen ist, dass im Gewerbeabfallbereich durch die zunehmende
Containerabmeldung von einer Kostenunterdeckung auszugehen ist, steht
nach unserem Verständnis der Vorlage fest, dass es die Hausmüllgebühren
sind, die weiterhin erheblich über die schon aus dem obigen Vergleich
sich ergebende Differenz hinaus überhöht sind.
Weiter ergibt sich aus dem Bericht, dass genauso rechtswidrig
andererseits die Gebühren für den Gewerbemüll (Seite 17) und die
Selbstanlieferer bei der Deponie Eichelbuck (Seite 6 folgende) nicht
kostendeckend sind. Bei der Deponie sind durch die Ende 2002
herabgesetzten Gebühren offensichtlich Dumpingpreise eingeführt worden,
die zu einem sicher nicht politisch gewollten Ansturm auf die Deponie
und gleichzeitig zu einem Defizit von 1,544 Mio. € allein beim
Eichelbuck geführt haben. Und das obwohl dort schon im Jahre 2002 ein
Defizit von 0,666 Mio. € ausgewiesen war, bei der Neufestsetzung der
Gebühren also keinesfalls eine Herabsetzung vorgeschlagen werden
durfte.
Mit anderen Worten: Der Gebührenüberschuss von ca. 7,7 Mio. € wird
nicht an die Bürger zurückgegeben, die zuviel gezahlt haben.
Stattdessen wird damit eine Fehleinschätzung der Verwaltung bei der
Neufestsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung vom 26.11.2002
verschleiert und den beiden Gruppen Gewerbe und Deponiekunden eine
ihnen nicht zustehende Subvention gewährt.
Da weder die Betriebsleitung des EAF noch die Dezernatsleitung diese
schwerwiegenden Verstöße offengelegt haben, geschweige denn Maßnahmen
vorgeschlagen haben, wie dieser rechtswidrige Zustand zugunsten der
wirklich zu entschädigenden Hausmüllkunden beseitigt werden kann, ist
der Betriebsleitung die Entlastung zu versagen. Auch der
Dezernatsleitung ist Pflichtversäumnis durch mangelnde Aufsicht
vorzuwerfen. Sind doch bei gründlicher Durchsicht nur des Berichts
diese Fehler ohne weiteres ersichtlich. Wir hoffen, dass dieser Vorgang
nicht durch das auf Seite 3 des Berichts angesprochene „besondere
Vertrauensverhältnis zwischen der Geschäftsführung (ASF) und der Stadt
Freiburg“ zu erklären ist. „Die Personalunion von Betriebsleitung und
Amtsleitung bzw. Abteilungsleitung (2. Betriebsleiter)“ (Seite 3 des
Berichts) scheint zumindest bei der Durchführung der Kontrolle nicht
wünschenswert.
Ulkrike Schubert