Doppelhaushalt 05/06
PE vom 29. Juni 2005
In einer gemeinsamen Presseerklärung haben der Regierungspräsident v.
Ungern-Sternberg sowie der Freiburger OB Salomon bekannt gegeben, daß
der vom Freiburger Gemeinderat beschlossene Doppelhaushalt 05/06 nur
für 2005 vom Regierungspräsidium genehmigt worden sei. Die
Brutto-Kreditaufnahme für den Doppelhaushalt in Höhe von 29.970.000
€ wird auf 25.000.000 € begrenzt. Die Reduzierung der
Kreditaufnahme von 4.970.000 € soll für 2006 eingeplant werden.
Wie immer ist es dann Sache der Stadt zu entscheiden, ob man
beispielsweise städtische Bäder schließt, dringende
Schulsanierungen weiter schiebt, Gebühren weiter erhöht oder den
Theaterhaushalt weiter stranguliert – am Besten alles zusammen. Das
verlangt der Vertreter desjenigen Landes, das nach unserer Verfassung
verpflichtet ist, für eine „angemessene Finanzausstattung“ der
Gemeinden zu sorgen (Art.73 LV). Der Staatsgerichtshof
Baden-Württemberg hat diese Bestimmung so ausgelegt, daß sichergestellt
sein muss, daß die Gemeinden ihre Aufgaben „in angemessener und
kraftvoller Weise“ erfüllen können. Davon kann seit Jahren keine Rede
sein. Unsere Fraktionsgemeinschaft protestiert entschieden gegen dieses
Vorgehen des Landes und ihres Regierungspräsidenten und verlangt vom
OB, daß er das Recht der Stadt auf Finanzhoheit, auf eine
eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft
nachdrücklich gegenüber dem Regierungspräsidenten verteidigt.
Michael Moos
Fraktionsvorsitzender
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