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  Aktualisiert:
  12.08.2010

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Doppelhaushalt 05/06

PE vom 29. Juni 2005

In einer gemeinsamen Presseerklärung haben der Regierungspräsident v. Ungern-Sternberg sowie der Freiburger OB Salomon bekannt gegeben, daß der vom Freiburger Gemeinderat beschlossene Doppelhaushalt 05/06 nur für 2005 vom Regierungspräsidium genehmigt worden sei. Die Brutto-Kreditaufnahme für den Doppelhaushalt in Höhe von 29.970.000 €  wird auf 25.000.000 € begrenzt.  Die Reduzierung der Kreditaufnahme von 4.970.000 € soll für 2006 eingeplant werden.  Wie immer ist es dann Sache der Stadt zu entscheiden, ob man beispielsweise städtische Bäder schließt,  dringende Schulsanierungen weiter schiebt, Gebühren weiter erhöht oder den Theaterhaushalt weiter stranguliert – am Besten alles zusammen. Das verlangt der Vertreter desjenigen Landes, das nach unserer Verfassung verpflichtet ist, für eine „angemessene Finanzausstattung“ der Gemeinden zu sorgen (Art.73 LV). Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hat diese Bestimmung so ausgelegt, daß sichergestellt sein muss, daß die Gemeinden ihre Aufgaben „in angemessener und kraftvoller Weise“ erfüllen können. Davon kann seit Jahren keine Rede sein. Unsere Fraktionsgemeinschaft protestiert entschieden gegen dieses Vorgehen des Landes und ihres Regierungspräsidenten und verlangt vom OB, daß er das Recht der Stadt auf Finanzhoheit, auf eine eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft  nachdrücklich gegenüber dem Regierungspräsidenten verteidigt.

Michael Moos
Fraktionsvorsitzender
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