Fraktion Unabhängige Liste Freiburg
Fraktion Unabhängige Liste Freiburg




Amtsblatt

Anfragen

Anträge

Presse

Sicherungsverwahrte

Akademische Plattform

Baudezernat III

Platz Alte Synagoge

Europa-Viertel

Wartelisten für KiTas

Proberäume

Mai-Steuerschätzung

Bildungsprotest

Baudezernat C

OB und Buergervereine

FSB-Gewinne

Arbeitsplätze

Tariflohnerhöhung

Rathausneubau

Schule für alle

Behindertenbeirat

Wiederwahl OB

Streik

Lehmann II

Baudezernat

Lehmann I

Gemeinderat vorgeführt

Adelhauser Museum II

Eugen-Keidel-Bad

Adelhauser Museum I

KürzungenSoziales

Steuerschätzungen

Stadtbauverkauf

Museumsleitung

Schmollecke

Schulsanierung

Steuerschätzung

KULT sagt JA

Festivalkonzept

Panikmache

Bürgervereine

Schienenverkehr

Schattenparker

Deeskalation

Polizeiburg

Veräußerungsverfahren

Haushaltssperre

Bürgerbegehren

Straßenpunks

Sozialcharta

Verkaufsalternativen

OB und Mehrheit

BI -WIM

Wohnungsverkäufe II

PDS-Stadträtin

Kartoffelmarkt

Geothermie

Spielstrassen

Weingarten

Unabhängige Listen

Verwaltungsreform

Doppelhaushalt 05/06

Augustinermuseum

OB Haushaltslage

Neue Messe 2

Chummy

Hallenbäder

Weisse Rose

Gewerbesteuer

Theater Zweierlei Maß

Theater

Doppelhaushalt 05/06

Richtigstellung NS-Zeit

Großdiscounter

TRAS – Atomschutzvbd.

Bebauungspl. Vauban

DHH III 05/06

Abfallwirtschaft

Menschen im ALG II

Speakerscorner

OB D. Salomon

KITA-Gebühren

Sportkürzung

Ausfall OB

Reden





  Aktualisiert:
  06.12.2006

  © Fraktion
  Unabhängige
  Listen Freiburg













drucken  Kontakt

Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

PE vom 11. Juli 2006

Am 18.7.06 wird der Freiburger Gemeinderat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen. Dazu ist der Gemeinderat nach § 21 Abs.4 Gemeindeordnung verpflichtet. Es ist ein erster großer Erfolg der Bürgerinitiative gegen den Verkauf der Stadtbau, daß zwischenzeitlich 15.979 Unterschriften als gültig anerkannt wurden und damit das Quorum erreicht wurde. Auch soll die Fragestellung des Bürgerbegehrens unverändert vom Gemeinderat übernommen werden, so die Vorlage der Verwaltung. Soweit die Verwaltung die Fragestellung des Bürgerentscheides in dem Sinne auslegt, daß bei einem Erfolg des Bürgerentscheides Stadt und Stadtbau 3 Jahre lang nichts verkaufen können, ist diese Auslegung höchst zweifelhaft. Das Bürgerbegehren richtete sich gegen die am 1.4.06 erstmals erklärte Absicht des OB, die gesamte Stadtbau und sämtliche städtische Wohnungen zu verkaufen. Dagegen, nicht etwa gegen Verkauf von Streubesitz oder Mieterprivatisierungen, richtete sich das Bürgerbegehren. Der Verkauf von Streubesitz oder Mieterprivatisierung (kurzfristig nicht realisierbar) ist etwas völlig anderes als ein Gesamtverkauf des Unternehmens Stadtbau, und hat mit dem Gegenstand der Auseinandersetzung nichts zu tun. Eine Fragestellung, die von vornherein einzelne Wohnungsverkäufe ausgenommen hätte, wäre - weil nicht eindeutig bestimmbar - unzulässig gewesen.
Kurz gesagt: es handelt sich bei dem beabsichtigten Gesamtverkauf und dem von einzelnen Wohnungen um 2 Paar Stiefel: Abgestimmt wird über den geplanten Gesamtverkauf.


Michael Moos