LBBW-Immobilien in Freiburg - Erlass Vorkaufssatzung
Unabhängige Listen
SPD-Fraktion
Herrn Oberbürgermeister
Dr. Dieter Salomon
Per Mail und Fax an hpa-ratsbüro
Freiburg, 26.7.2011
Interfraktioneller Antrag nach § 34 Abs. 4 GemO
Betr.: LBBW-Immobilien in Freiburg – Erlass einer Vorkaufssatzung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die unterzeichnenden Fraktionen beantragen hiermit das Thema
„Erlass einer Vorkaufssatzung nach § 25 BauGB für die in Freiburg befindlichen LBBW-Immobilien“
auf die Tagesordnung der übernächsten Gemeinderatssitzung aufzusetzen.
Begründung:
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist die LBBW gezwungen, ihren gesamten Immobilienbestand in absehbarer Zeit zu veräußern. Wie Sie uns auf eine UL-Anfrage am 12.7.11 mitgeteilt hatten, ist das Vorhaben für ein kommunales Bieterkonsortium der LBBW-Immobilien gescheitert. Um eine Privatisierung der Freiburger Bestände mit stadtentwicklungspolitisch unerwünschten Folgen zu verhindern, bitten wir darum, eine Vorkaufssatzung zu erarbeiten und dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Irene Vogel gez. Renate Buchen
Stellv. Fraktionsvorsitzende UL SPD-Fraktionsvorsitzende
Gez. Hendrijk Guzzoni gez. Walter Krögner
Wohnungspolitischer Sprecher UL Wohnungspol. Sprecher SPD-Fraktion