22.8. 2005 - ALG II - Wohnberechtigungsschein
Anfrage
Oberbürgermeister Dr. Dieter Salomon
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg
Verwaltungsgebührensatzung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum ALG
II ergibt sich nach Auffassung der Fraktionsgemeinschaft Unabhängige
Listen zwingend, dass die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Freiburg
im Punkt 1.1.3 geändert werden muss.
Bisher war die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines für
Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt gebührenfrei, für Andere
kostete diese 5.-€.
Nun werden heute EmpfängerInnen von ALG II von der Stadtverwaltung
nicht wie früher Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, sondern wie
„Sonstige“ behandelt, das heisst, es wird eine gebühr von 5.-€ erhoben.
Dies widerspricht völlig der Intention der im März 2003 beschlossenen
Gebührenfreiheit für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt. Die
Fraktionsgemeinschaft Unabhängige Listen ist der Auffassung, dass für
BezieherInnen von ALG II unbedingt eine Gleichbehandlung mit den
früheren Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt gelten muss, das
heisst eine Befreiung von der Gebühr für die Ausstellung eines
Wohnberechtigungsscheines.
Wir bitten Sie, Herr Oberbürgermeister, dafür Sorge zu tragen,
dass für EmpfängerInnen von ALG II hier eine Gebührenfreiheit gilt.
Sollte dies eine Änderung der Verwaltungsgebührensatzung erforderlich
machen, bitten wir Sie, eine entsprechende Verwaltungsvorlage in den
Gemeinderat einzubringen.
Wir bitten Sie auch, soweit dies im Wirkungsbereich der Stadt liegt,
dafür Sorge zu tragen, dass EmpfängerInnen von ALG II auch in anderen
Bereichen nicht schlechter gestellt werden als es früher die
BezieherInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt waren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Hendrijk Guzzoni Dr. Jörg Scharpff
Stadtrat
f.d.R. Fraktionsgeschäftsführer
z. Kenntnis an: örtliche Presse, DGB, Runder Tisch Hartz IV