Hartz IV und Wohnversorgung
Freiburg, 3.6.05
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wieviele Haushalte über die benannten 270 Haushalte hinaus,
die mit 50% und mehr über der festgesetzten Höchstgrenze für
Kaltmieten liegen, sind schon aufgefordert worden ( i. d. R. mit ihrem
2. Bewilligungsbescheid ALG II), eine andere günstigere Wohnung zu
suchen oder unterzuvermieten?
2. Haben auch Menschen mit Behinderungen Schreiben / Aufforderungen bekommen, eine andere Wohnung zu suchen?
3. Wie wird mit Familien umgegangen, deren Kaltmiete über der
Freiburger Höchstgrenze von 5,62 Euro/ qm ( bei drei Kindern also 5,62
Euro mal 105 qm , also 580 Euro kalt/ Monat ) liegt? Wie wird mit
der Frage der für die Kinder täglich gewohnten und stadtteilnahen
Betreuungs- und Schuleinrichtungen in Wohnungsnähe vonseiten der ArGe
im Falle einer Aufforderung zum Umzug in eine günstigere Wohnung
umgegangen?
4. Werden die Sätze für Kaltwasser, Heizung, Versicherung, Müllgebühr
in den ersten 6 Monaten des Bezugs von ALG II in voller Höhe übernommen
wie vorgeschrieben oder werden bei der Bearbeitung der
Erstanträge pauschalierte Beträge, die noch aus dem BSHG stammen,
übernommen und auf dieser Grundlage pauschalierte Beträge bewilligt und
/ oder aus den Unterkunftskosten herausgerechnet, die in den
Bewilligungsbescheiden nicht ausgewiesen und auch nicht nachvollziehbar
sind? Wie wird gerechnet, wenn die Heizung über Boiler o.ä. per
Strom erzeugt werden muss (Stromkosten gelten nicht als
Unterkunftskosten und sind im Regelsatz i.H.v. € 345,-- enthalten)?
5. Wie wird mit Menschen umgegangen, die innerhalb des vorgegebenen
Zeitraums eine günstigere Wohnung gesucht haben, aber keine finden
konnten? Werden die tatsächlichen Wohnkosten weiterhin und maximal wie
lange übernommen? Wie müssen die Eigenbemühungen nachgewiesen werden?
6. Gibt es ausgebildete psychologische Betreuung für Menschen, die die
Aufforderung der ArGe, ihren gewohnten Lebensbereich zu verlassen und
u. U. in einem anderen Stadtteil eine günstigere Wohnung zu finden, z.
B. aus Angst vor gesellschaftlicher Isolierung nicht verkraften (z.B.
ältere Langzeiterwerbslose über 50)
7. Könnte mit einer Anpassung der festgesetzten Miethöchstgrenze an ein
realistisches, dem örtlichen Mietspiegel angeglichenes Niveau ( an die
laut Antwortschreiben vom 22.04.05 an die Fraktion Unabhängige
Listen von Herrn BM von Kirchbach und Herrn Cadeck, S. 2 Frage e
nicht gedacht wird ) nicht langfristig erheblicher bürokratischer
Aufwand und Mehrkosten für Umzüge u.a. vermieden werden?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ulrike Schubert
Stadträtin