Neues in Sachen städtischer Wohnungsverkauf
Amtsblatt 432, 23. Mai 2006
Filz und Sumpf
Die Dresdener Stadträtin Christine Ostrowski war auf Einladung des OB
in Freiburg und informierte das Bürgermeisteramt und Fraktionen (nur
Grüne + FW) über ihre Erfahrungen beim Verkauf städtischer
Wohnungsbestände. Sie gehörte zu den 9 der 17 Stadträten der
Linkspartei, deren Stimmen eine Mehrheit für den Dresdner Verkauf
schuf. Das geht aus einer 3-seitigen städtischen Mitteilung an die
Presse hervor. Was Frau Ostrowski zu berichten wusste, war weder in BZ
noch „Sonntag“ zu lesen, denn der DGB stieß bei seinen Recherchen auf
Interessantes und hat es ebenfalls der Presse kundgetan: Frau Ostrowski
ist Prokuristin bei der Sachsen Treuhand, einer Immobilienfirma und 100
%-igen Tochter der Berlin-Branden-burgischen-Treuhand. Diese wiederum
hat Fortress, den Käufer der WOBA Dresden, beim Kauf beraten!
Ein öffentliches Hearing mit unabhängigen Sachverständigen
von uns und SPD gefordert, hat die Mehrheit des Gemeinderats hingegen
abgelehnt. Statt dessen „informiert“ Salomon persönlich in
Stadtteilveranstaltungen. Tenor: Der Verkauf ist die einzige Lösung für
einen ausgeglichenen Haushalt. Keine Expertise über mittel- und
langfristige Folgen auf die städtischen Einnahmen, die regionale
Wirtschaft, die soziale, kulturelle und bauliche StadtEntwicklung. Wen
wundert es, dass er damit auf wenig Verständnis und viele Ängste der
FreiburgerInnen stößt?
UL fordert OB auf, sein Aufsichtsratsmandat bei der LEG ruhen zu lassen
solange bis eine endgültige Endscheidung in Sachen Wohnungsverkauf gefallen ist. Die
LEG Baden-Württemberg ist am Kauf der Freiburger Stadtbau (FSB) interessiert. Salomon ist Mitglied dieses Aufsichtsrats.
Verwirrung um Frage des Bürgerentscheids erwünscht?
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Freiburg Eigentümerin der FSB und der
städtischen Wohnungen bleibt?“ so lautet die Frage der BI „Wohnen ist
Menschenrecht“ und so haben UL + SPD einen Bürgerentscheid vorsorglich
beantragt. Nun wollen Grüne + FW ebenfalls einen Bürgerentscheid, mit
konträrer Fragestellung geht nicht, sagt das Rechtsamt. Jede
Ergänzungsfrage nach Schulsanierung contra Wohnungsverkäufe oder gar
ein gleichzeitiger zweiter Bürgerentscheid kann nur dem Ziel dienen,
Verwirrung zu stiften.
Irene Vogel