Nichts Gutes aus der EU für die Kommunen
Amtsblatt, 21. Januar 2006
EU-Richtlinie gefährdet Arbeitsplätze und bewirkt Lohndumping
Im Februar soll im Europäischen Parlament in Straßburg die sogenannte
EU-Dienstleistungsrichtlinie, die „Bölkesteinrichtlinie“ verabschiedet
werden. Danach ist sie dann ein neues Gesetz, das EU-weit gelten wird.
Sie wurde 2004 nach dem damaligen EU-Binnenmarktkommissar Frits
Bölkestein benannt. Vorgeschlagen wird hier ein liberalisierter
europäischer Dienstleistungsbinnenmarkt. Sollte diese Richtlinie,
dieses europäische Gesetz, verabschiedet werden, wird es
voraussichtlich den europäischen Dienstleistungsmarkt für einen
Dumpingwettlauf nach unten öffnen: bezogen auf Löhne, Sozialstandards,
Verbraucher- und Umweltschutzrecht, Qualität und wohl auch beim
Haftungsrecht. Dieses neue Gesetz wird EU-weit gelten. Es wird sich bis
in jede Kommune auswirken, denn es sollen zukünftig die Gesetze jenes
Landes gelten, aus dem der jeweilige Dienstleister kommt. Dieses
sogenannte „Herkunftslandprinzip“ steht auch im Zentrum der
öffentlichen Kritik, die vergangenes Jahr in unserem Nachbarland
Frankreich eine solche Dimension erhalten hatte, dass eine landesweite
breite Kampagne gegen diese Richtlinie schließlich mit der Ablehnung
des EU-Verfassungsentwurf endete. Herkunftslandprinzip beinhaltet auch,
dass es entscheidend sein wird, wo eine Firma ihren Sitz oder Filiale
hat. Entsprechend einem „freien grenzüberschreitenden
EU-Dienstleistungsverkehr“ unterliegt ein „Dienstleistungserbringer
einzig den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen
ist“. Nach den bisherigen Gesetzesvorlagen haben Firmen die
Möglichkeit, Briefkastenfirmen in jedem beliebigen Land der EU ohne
Kontrollen und Auflagen zu eröffnen.
Die bisherige Richtlinienvorlage verwischt auch die Unterschiede
zwischen öffentlichen bzw. gemeinwohlorientierten und
privatwirtschaftlichen Dienstleistungen. Kommunale oder regionale
Dienstleister wie Ver- und Entsorger, Wasser- und Klärwerke,
Kindergärten, Krankenhäuser, öffentliche Schwimmbäder oder auch
Volkshochschulen werden betroffen sein und in diesem Dumpingwettlauf
einbezogen werden.
Mit „Freiem Dienstleistungsverkehr“ wird der Artikel 16 zum
Herkunftslandprinzip überschrieben, der nur zum Schutz der öffentlichen
Sicherheit, der Volksgesundheit und der Umwelt durch die
Einhaltung nationalstaatlicher Bestimmungen eingeschränkt werden kann.
Bisher ist nur klar, dass hoheitliche Aufgaben wie Militär, Polizei-
und Gefängnisdienste außerhalb des Geltungsbereiches dieser Richtlinie
bleiben. In allen anderen Fällen gelten die Gesetze des Landes, aus
denen die Dienstleister kommen. Ja, Unternehmen werden geradezu
eingeladen einen Firmensitz in ein Billiglohnland der EU zu verlagern
und von hier aus ihre Dienstleistungen anzubieten, z.B.
Krankenschwestern werden aus Polen vermittelt, Reinigungsarbeiten über
eine Tochterfirma aus Litauen und Wachdienste über Vermittlungen aus
Estland. Nach den bisherigen Vorlagen werden zukünftig alle
Beschäftigten im Dienstleistungssektor nach dem im sogenannten
Herkunftsland geltenden Tarifen bezahlt. Letztendlich werden dort dann
auch bei Streitigkeiten die Gerichtsstände sein.
Wir rufen zu einer intensiven Auseinandersetzung und zum Boykott der
Bölkestein-Richtlinie auf und hoffen, dass das EP sie ablehnen wird.
Gegen den Maastrichter Vertrag hatte der damalige Freiburger
Europaabgeordnete Wilfried Telkämper wegen der Einschränkung der
Kompetenzkompetenz eine Verfassungsbeschwerde beim
Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel entschiedener Demokratisierung
der EU eingereicht. Er wurde in Karlsruhe gehört und der Richterspruch
wirkte auf die weitere Vertragsgestaltungen ein.
Unverständlich ist, dass nicht schon längst die Kommunen, der deutsche
Städtetag, die Verbände, Handwerks- und Industriekammern oder
Verbraucherschutzorganisationen aufschreien! Sogar die Verwaltung der
Stadt Freiburg kann hier rechtlich aktiv werden.
Hinweis: Der DGB ruft bundesweit zur Demo in Strassburg auf am 14.2.06 – Busse ab Freiburg!