Kommunales Ausländerwahlrecht
Amtsblatt 476, 29. März 2008
Die Unabhängigen Listen sind schon lange der Auffassung, dass den in
Deutschland lebenden AusländerInnen mindestens das Wahlrecht in den
Kommunen eingeräumt werden müsste, und zwar auch den Menschen, die
nicht aus dem EU-Ausland kommen.
Auch in Freiburg ist es nach wie vor dringend nötig, die Integration
aller hier wohnenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger durch
die dem demokratischen Prinzip entsprechende Einräumung des
Kommunalwahlrechts zu fördern. Die Aktion Wahlkreis 100 Prozent, eine
parallel zur letzten Bundestagswahl, in den Wahllokalen ermöglichte
Abstimmung, hat deutlich gemacht, wie viele Menschen mit
Migrationshintergrund von einem Wahlrecht Gebrauch machen würden
Dazu ist eine Änderung von Artikel 28 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG)
erforderlich. Hierüber kann natürlich nicht der Gemeinderat
entscheiden, aber wir hoffen, dass sich der kürzlich verabschiedeten
Petition möglichst viele Kommunen anschließen und damit die hier
lebenden Ausländerinnen und Ausländer, die nicht die nicht
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft
besitzen, nach Maßgabe von Landesrecht bei Wahlen in Kreisen und
Gemeinden wahlberechtigt und wählbar sind.
Damit die Integration von in Freiburg lebenden Ausländern weiter
verbessert wird und die viel gepriesene Partizipation nicht ein
aufgehübschtes Schlagwort bleibt, sollte ein Mitspracherecht der
ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Ihren wesentlich
Angelegenheiten mehr als selbstverständlich sein.
Alles andere wäre reiner Etikettenschwindel.
Jörg Scharpff